Wühlmäuse gehören zu den großen Sorgenkindern im Garten. Die Maulwürfe – so sehr sie als Schädlingsvernichter geschätzt werden – zählen zu den Tierchen, wo man hin und her gerissen ist. Einerseits freut man sich, dass er so aktiv die Engerlinge frisst, andererseits bleibt halt oft vom Rasen oder dem Blumenbeet nicht viel mehr übrig, als eine gut gelockerte Acker– oder Mondlandschaft.
Schockierender „Bescheid“ gegen Maulwurffalle
So war es auch bei einem Gartenfreund, der sich irgendwann nicht mehr zu helfen wusste und Fallen aufstellte. Freunden hat er das Leid mit dem wühlfreudigen Gartengenossen oft mitgeteilt und auch gestanden, dass er nun „zur Tat greife“! Doch was wären „echte“ Freunde, wenn man hier nicht eine geniale Idee hätte…
So bastelte man aus diversen amtlichen Schriftstücken einen so perfekt aussehenden Bescheid, der besagt, dass Erhebungen ergeben hätten, dass er „auf seinem Grundstück ein unter Naturschutz stehendes Tier derart in seiner Lebensweise beeinträchtigt, dass er damit das Leben dieser Kreatur zum Teil in Gefahr bringt, zum Teil auch schon vernichtet habe!“ Dies sei ein schweres Vergehen gegen das geltende Naturschutzgesetz worauf Geld- und Haftstrafen drohen. In den nächsten Tagen würden daher in Zusammenarbeit mit der Exekutive unangekündigte, stichprobenartig Kontrollen unternommen, um das tatsächliche Ausmaß des Gesetzesbruches zu eruieren. Darunter kamen Amtssiegel und Unterschrift: „Die Behörde!“
Der Schreck in den Knochen
Der Schreck fuhr dem Gartenfreund (der ein totaler Naturschützer ist) derart in die Knochen, dass er nicht nur alle Fallen entsorgte, sondern auch nach sofortiger Aufklärung durch seine Freunde niemals mehr über den Maulwurf lästert…